Allgemein
GEMA
Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.
Umfasst sind:
- Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik
- Im Innen- und Außenbereich
- Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm
Die Veranstaltungen müssen:
- Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden
- und kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein.
Die Vereine müssen lediglich:
- eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nichtbereits bei der GEMA registriert sind,
- sowie die Anmeldung der Veranstaltung vornehmen.
- Auch mehrtätige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich.
- unter folgenden Webseiten stehen Infos zum Verfahren zur Verfügung
www.gema.de/ehrenamt-bayern
www.ehrenamtsbeauftragte.bayern.de